Kostenübernahme nach § 20 SGB V
Unsere Präventionskurse sind zertifiziert und erfüllen die Kriterien zur Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen.
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkasse und Ersatzkassen
Die gesetzlichen Krankenversicherungen und Ersatzkassen fördern die Teilnahme an zertifizierten Präventionskursen. Die Förderung ist im Sozialgesetzbuch § 20 SGB V geregelt.
Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten vollständig, in der Regel tragen die Teilnehmer aber einen Eigenanteil der Kursgebühren. Von den Krankenversicherungen werden zwei Kurse im Jahr gefördert. Die einzige Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass die Teilnehmer an 80 % der Kurseinheiten teilgenommen haben.
Krankenkasse | Erstattung | Eigenanteil |
---|---|---|
AOK NordWest | 75 € | 25 € |
Barmer/GEK | 75 € | 25 € |
BIG | 120 € | 0 € |
DAK Gesundheit | 75 € | 25 € |
HKK | 100 € | 0 € |
IKK | 90 € | 10 € |
KKH | 80 € | 20 € |
Knappschaft | 80 € | 20 € |
Techniker | 75 € | 25 € |
Viacitiv | 100 € | 0 € |
Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen
Bei den privaten Krankenversicherungen hängt eine Erstattung von der Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif ab.
Den Teilnehmern wird empfohlen, sich direkt bei der privaten Krankenkasse nach den geltenden Konditionen zu erkundigen.
Die Kursgebühr wird zu Beginn des Kurses entrichtet. Bei regelmäßiger Teilnahme erhält der Kursteilnehmer nach Beendigung des Kurses eine Teilnehmerbescheinigung, die zur Kostenerstattung bei der Krankenkasse eingereicht wird.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Erstattung der Krankenkasse vor Kursbeginn abgetreten wird und die Teilnehmer zum Kursbeginn nur die Eigenleistung entrichten.