Kostenübernahme nach § 20 SGB V

Unsere Präventionskurse sind zertifiziert und erfüllen die Kriterien zur Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen.

Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkasse und Ersatzkassen

Die gesetzlichen Krankenversicherungen und Ersatzkassen fördern die Teilnahme an zertifizierten Präventionskursen. Die Förderung ist im Sozialgesetzbuch § 20 SGB V geregelt.

Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten vollständig, in der Regel tragen die Teilnehmer aber einen Eigenanteil der Kursgebühren. Von den  Krankenversicherungen werden zwei Kurse im Jahr gefördert. Die einzige Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass die Teilnehmer an 80 % der Kurseinheiten teilgenommen haben.

 

Krankenkasse Erstattung Eigenanteil
AOK NordWest 75 € 25 €
Barmer/GEK 75 € 25 €
BIG 120 € 0 €
DAK Gesundheit 75 € 25 €
HKK 100 € 0 €
IKK 90 € 10 €
KKH 80 € 20 €
Knappschaft 80 € 20 €
Techniker 75 € 25 €
Viacitiv 100 € 0 €

Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen

Bei den privaten Krankenversicherungen hängt eine Erstattung von der Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif ab.

Den Teilnehmern wird empfohlen, sich direkt bei der privaten Krankenkasse nach den geltenden  Konditionen zu erkundigen.

Die Kursgebühr  wird zu Beginn des Kurses  entrichtet. Bei regelmäßiger Teilnahme erhält der Kursteilnehmer nach Beendigung des Kurses eine Teilnehmerbescheinigung, die zur Kostenerstattung bei der Krankenkasse eingereicht wird.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Erstattung der Krankenkasse vor Kursbeginn abgetreten wird und die Teilnehmer zum Kursbeginn nur die Eigenleistung entrichten.