Kostenübernahme nach § 20 SGB V
Unsere Präventionskurse sind zertifiziert und erfüllen die Kriterien zur Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen.
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkasse und Ersatzkassen
Die gesetzlichen Krankenversicherungen und Ersatzkassen fördern die Teilnahme an zertifizierten Präventionskursen. Die Förderung ist im Sozialgesetzbuch § 20 SGB V geregelt.
Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten vollständig, in der Regel tragen die Teilnehmer aber einen Eigenanteil der Kursgebühren. Von den Krankenversicherungen werden zwei Kurse im Jahr gefördert. Die einzige Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass die Teilnehmer an 80 % der Kurseinheiten teilgenommen haben.